-
Wer zählt überhaupt als Grenzgänger und wie ist die Krankenversicherung für diese geregelt? Die AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH aus Buggingen verfügt mit ihrer Grenzgänger-Beratungsstelle
Die CITYAGENTUR über die entsprechende Expertise, um diese Fragen zu beantworten.
Grundsätzlich gilt als Grenzgänger, wer eine Arbeitsstelle in einem anderen Land als dem Wohnsitz hat. Also Pendler über die Grenze von Wohnsitz zu Arbeitsplatz. Im Südwesten Deutschlands gehen beispielsweise viele Grenzgänger in die Schweiz. Doch wie ist die Krankenversicherung für Grenzgänger geregelt? Je nachdem, in welchem Land man wohnt und wohin gependelt wird, gelten verschiedene Regeln.
Rainer Zeller, Geschäftsführer der AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH, zu der auch die Grenzgänger-Beratungsstelle Die CITYAGENTUR gehört, erläutert hierzu am Beispiel der Schweiz: „Grundsätzlich gibt es für Grenzgänger in die Schweiz drei verschiedene Möglichkeiten, sich zu krankenversichern: Zum einen gibt es das sehr beliebte und attraktive Krankenversicherungsmodell Euroline. Die beiden anderen Möglichkeiten sind die deutsche gesetzliche Krankenkasse und die deutsche private Krankenversicherung.“
Das Modell Euroline ist eine Kombination aus Schweizer gesetzlicher Krankenkasse mit Ergänzungsschutz in Deutschland. Die Leistungen in Deutschland beschränken sich auf die allgemeinen gesetzlichen Leistungen. Die Leistungen in der Schweiz gelten gemäß dem Krankenversicherungsgesetz. „Dabei besteht eine grundsätzliche so genannte Franchise von 300 Schweizer Franken und ein Selbstbehalt von zehn Prozent bis maximal 700 Schweizer Franken“, erklärt Zeller weiter.
Bei der Versicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse richtet sich der Beitrag prozentual nach dem schweizerischen Bruttoeinkommen (umgerechnet in Euro). Der Höchstsatz der Beitragsbemessungsgrenze 2018 liegt hier bei monatlich 4.950 Euro. Bei den Leistungen übernimmt eine deutsche gesetzliche Krankenkasse beispielsweise bei Arznei-, Verbands-, Heil- oder Hilfsmitteln 100 Prozent, wobei der Grenzgänger teilweise eine Zuzahlung tätigen muss.
„Die deutsche private Krankenversicherung ist – im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung – kein Zweig der Sozialversicherung und somit auf freiwilliger Basis. Hier richtet sich die Höhe des Beitrags nach dem Eintrittsalter, wobei der Beitrag pro Kopf zu berechnen ist. Die Leistungen sind für den Grenzgänger frei wählbar. Er hat die Wahl zwischen einer günstigen Regelversorgung und einer wunschgerechten Zubuchung unterschiedlicher Leistungen“, so Rainer Zeller und weiter: „Als Experten mit langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet, erstellen wir für Grenzgänger ein kostenloses und unverbindliches Angebot mit umfassendem Schutz und vielen Zusatzleistungen.“
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
DIE CITYAGENTUR – AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH
Herr Rainer Zeller
Im Mittelfeld 19
79426 Buggingen
Deutschlandfon ..: 07631 / 2512
fax ..: 07631 / 2501
web ..: http://www.amex-zeller.de/
email : info@amex-zeller.deDie AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH besteht seit 2003 und bietet am Standort Buggingen mit derzeit 10 Mitarbeitern ein Team von Spezialisten mit höchster Kompetenz in allen Versicherungsbereichen. Zudem verfügt das Unternehmen mit der Grenzgänger-Beratungsstelle DIE CITYAGENTUR über ausgewiesene Experten in der Beratung von Grenzgängern und Aufenthaltern in der Schweiz.
Weitere Informationen zur AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH und der Grenzgänger-Beratungsstelle unter: www.amex-zeller.de bzw. www.die-cityagentur.de
Pressekontakt:
Markgräfler Verlag GmbH
Herr Dirk Ruppenthal
Wilhelmstrasse 4
79379 Müllheimfon ..: 07631-9387927
web ..: http://www.markgraefler.de
email : ruppenthal@markgraefler.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber dieser Content Plattform verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Content verlinken? Der Quellcode lautet:
Krankenversicherung für Grenzgänger: Für wen gilt sie und wie ist sie geregelt?
auf dieser Content Plattform veröffentlicht am 10. April 2019 in der Rubrik Presse - News
Content wurde 141 x angesehen
Krankenversicherung für Grenzgänger: Für wen gilt sie und wie ist sie geregelt?
auf dieser Content Plattform suchen
Steigern Sie Ihre Bekanntheit im Web. Betreiben Sie Content Marketing auf dieser Content Plattform. News veröffentlichen ist Content mit Langzeitwirkung.
Auf dieser Content Plattform können PR-Agenturen und Unternehmen Content (Blog-Beiträge) veröffentlichen.
neuer Content auf dieser Plattform
- Etruscus bringt sein Porphyr-Ziel Zappa voran und entwickelt ein kilometergroßes REE-Prospektionsgebiet bei Rock & Roll, British Columbia
- Endeavour Silver Corp. kündigt 73 Millionen US$ Bought-Deal Finanzierung an
- O3 Mining beginnt mit Bohrungen auf Globexs Royalty-Claims Florence und Cameron
- Bolt Metals will sich angesichts der erneuten Konzentration auf einheimische Ressourcen als führendes Unternehmen in der Mineralexploration in den USA positionieren
- BackupChain Backup Software, Veeam Konkurrent, veröffentlicht Update für Windows Server 2025
- Condor kündigt eine 10-Millionen-Dollar hohe Finanzierung an, an der sich Großaktionär Eurasia Resource Value S.E. und andere strategische Investoren beteiligen
- Sichtbarkeit, Ranking und Zugriffe in Handwerksbetrieben abhängig von Internetpräsenz
- PVC-Planen im Garten: Schutz, Ordnung und Vielseitigkeit
- American Aires präsentiert beim „Next Frontier of UFC Training and Performance“ Symposium des UFC Performance Instituts seine fortschrittliche Technologie
- Suchmaschinenoptimierter Content ist wichtig für Akquisition von Handwerksunternehmen
Content veröffentlicht in der Kategorie
Archiv auf dieser Content Plattform
Content Plattform